HOME WER SIND WIR WAS MACHEN WIR KONTAKT
       
       
 
Unsere AGB´s
 
 


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen FLOPHICS Flocker-Graphics und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von FLOPHICS Flocker-Graphics weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber FLOPHICS Flocker-Graphics eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Soweit nichts underes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. FLOPHICS Flocker-Graphics bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen FLOPHICS Flocker-Graphics und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. FLOPHICS Flocker-Graphics hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) unentgeltlich als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, FLOPHICS Flocker-Graphics eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von FLOPHICS Flocker-Graphics, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Eigentum, Rückgabepflicht
2.1. Alle Leistungen von FLOPHICS Flocker-Graphics, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von FLOPHICS Flocker-Graphics und können von FLOPHICS Flocker-Graphics jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden. Die Originale sind FLOPHICS Flocker-Graphics spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

3. Herausgabe von Daten
3.1. FLOPHICS ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass FLOPHICS ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
3.2. Hat FLOPHICS dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von FLOPHICS verändert werden.
3.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
3.4. FLOPHICS haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von FLOPHICS ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

4. Preise und Leistungen
4.1. Kostenvoranschläge von FLOPHICS sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
4.2.Die Vergütungen sind bei Lieferung der Arbeiten fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
4.3. Werden die Arbeiten erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
4.4. Wird FLOPHICS mit dem Beginn der Arbeiten beauftragt und gelangen diese aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung, ist FLOPHICS berechtigt, die bereits geleistete Arbeit in jedem Fall in Rechnung zu stellen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc, sind vielmehr unverzüglich FLOPHICS zurückzustellen.
4.5. Alle Leistungen von FLOPHICS, die nicht ausdrücklich durch die getroffene Preisvereinbarung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von FLOPHICS. Alle FLOPHICS erwachsenden Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber gesondert zu ersetzen.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Rechnungen von FLOPHICS sind ohne jeden Abzug 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts underes vereinbart wurde.
5.2. Nach Ablauf der in Ziffer 5.1. genannten Zahlungsfrist hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechungsbetrages zu zahlen. Weist FLOPHICS einen höheren Schaden nach, so ist dieser maßgeblich.
5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FLOPHICS schriftlich anerkannt sind.
5.4. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers (Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit) bekannt oder gerät er in Zahlungsverzug, hat FLOPHICS - unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

6. Fremdleistungen
6.1. FLOPHICS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FLOPHICS hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
6.2. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von FLOPHICS abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, FLOPHICS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
6.3. FLOPHICS ist berechtigt, die Bestellung von Fremdleistungen erst dann durchzuführen, wenn der Auftraggeber die anfallenden Kosten laut der Angebote der Fremdleister vollständig an FLOPHICS vorausgezahlt hat.
Sollten dabei durch Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers bei rechtzeitiger Rechnungsstellung durch FLOPHICS Termine nicht eingehalten werden können (z.B. Druckunterlagenschluss, Anzeigenschluss etc.), so hat der Auftraggeber die Konsequenzen daraus selbst zu verantworten, insbesondere keinen Anspruch auf Bereitstellung der Fremdleistung und keinen Schadenersatzanspruch gegen FLOPHICS.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Der Auftraggeber legt FLOPHICS vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2. Soll FLOPHICS die Produktionsüberwachung durchführen, wird mit dem Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Führt FLOPHICS die Produktionsüberwachung durch, entscheidet FLOPHICS nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber FLOPHICS fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.

8. Haftung
8.1. FLOPHICS haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers, die Gefahr geht in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur auf den Auftraggeber über. Der Versand erfolgt unversichert, Transportversicherungen werden von FLOPHICS nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
8.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild,
8.4. FLOPHICS haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei FLOPHICS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. lm Rahmen des Auftrags besteht für FLOPHICS
Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FLOPHICS
rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
9.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann FLOPHICS eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller FLOPHICS übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber FLOPHICS im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10 . Konkurrenzausschluss
10.1. FLOPHICS akzeptiert grundsätzlich keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und wird ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Auftraggeber tätig zu werden.
10.2. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von FLOPHICS im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

11. Zurückbehaltungsrecht
11.1. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen hat FLOPHICS an den ihr überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
11.2. Nach Abschluss der Arbeiten und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag wird FLOPHICS alle Unterlagen herausgeben, die der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

12. Satz- und Druckfehler
12.1. Satz- und Druckfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von FLOPHICS infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes, nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Autorenkorrekturen, nur einmal kostenfrei berichtigt. Weitere Korrekturen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet, Für die Rechtschreibung maßgebend ist der „Duden“, letzte Ausgabe, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.
12.2. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif an FLOPHICS zurückzugeben. FLOPHICS
Flocker-Graphics haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
12.3. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gelten alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstundes zulasten des Auftraggebers.

13. Anzuwendendes Recht
13.1. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

FLOPHICS, August 2007

   

 
  FLOPHICS Werbetechnik • Ober dem Bann 10 • 54429 Mandern • Tel.: 0 65 89 / 917 592