|
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle zwischen FLOPHICS Flocker-Graphics und seinem Auftraggeber
abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich
nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen
dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von
FLOPHICS Flocker-Graphics weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige
oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber
FLOPHICS Flocker-Graphics eine Vertragsstrafe in Höhe
von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars
nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung)
zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
Soweit nichts underes vereinbart ist, wird nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. FLOPHICS Flocker-Graphics
bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche
Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe
und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung
zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf
der schriftlichen Vereinbarung zwischen FLOPHICS Flocker-Graphics
und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den
Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung über.
1.5. FLOPHICS Flocker-Graphics hat das Recht, auf den
Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies)
unentgeltlich als Urheber genannt zu werden. Verletzt
der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er
verpflichtet, FLOPHICS Flocker-Graphics eine Vertragsstrafe
in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung
zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von
FLOPHICS Flocker-Graphics, bei konkreter Schadensberechnung
einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Eigentum, Rückgabepflicht
2.1. Alle Leistungen von FLOPHICS Flocker-Graphics,
einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.
Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen,
Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus,
bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und
Entwurfsoriginale im Eigentum von FLOPHICS Flocker-Graphics
und können von FLOPHICS Flocker-Graphics jederzeit
- insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt
werden. Die Originale sind FLOPHICS Flocker-Graphics
spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich
vereinbart wurde.
2.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe
oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten
zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
unberührt.
3. Herausgabe von Daten
3.1. FLOPHICS ist nicht verpflichtet, Datenträger,
Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber,
dass FLOPHICS ihm Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
3.2. Hat FLOPHICS dem Auftraggeber Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit Einwilligung von FLOPHICS verändert
werden.
3.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern,
Dateien und Daten online und offline trägt der
Auftraggeber.
3.4. FLOPHICS haftet außer bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern,
Dateien und Daten. Die Haftung von FLOPHICS ist ausgeschlossen
bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten,
die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers
entstehen.
4. Preise und Leistungen
4.1. Kostenvoranschläge von FLOPHICS sind unverbindlich.
Kostenerhöhungen sind nur anzuzeigen, wenn eine
Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
4.2.Die Vergütungen sind bei Lieferung der Arbeiten
fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen,
so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung
zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung
beträgt.
4.3. Werden die Arbeiten erneut oder in größerem
Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so
ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung
für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
4.4. Wird FLOPHICS mit dem Beginn der Arbeiten beauftragt
und gelangen diese aus welchem Grund auch immer nicht
zur Ausführung, ist FLOPHICS berechtigt, die bereits
geleistete Arbeit in jedem Fall in Rechnung zu stellen.
Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der
Auftraggeber keinerlei Rechte; nicht ausgeführte
Konzepte, Entwürfe etc, sind vielmehr unverzüglich
FLOPHICS zurückzustellen.
4.5. Alle Leistungen von FLOPHICS, die nicht ausdrücklich
durch die getroffene Preisvereinbarung abgegolten sind,
werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für
alle Nebenleistungen von FLOPHICS. Alle FLOPHICS erwachsenden
Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb
hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche
Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber gesondert
zu ersetzen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Rechnungen von FLOPHICS sind ohne
jeden Abzug 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern
nichts underes vereinbart wurde.
5.2. Nach Ablauf der in Ziffer 5.1. genannten Zahlungsfrist
hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von
5% des Rechungsbetrages zu zahlen. Weist FLOPHICS einen
höheren Schaden nach, so ist dieser maßgeblich.
5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von FLOPHICS schriftlich
anerkannt sind.
5.4. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Auftraggebers (Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit)
bekannt oder gerät er in Zahlungsverzug, hat FLOPHICS
- unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - das Recht, die
Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers
einzustellen, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
sofort fällig zu stellen.
5.5. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten
des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser
die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
6. Fremdleistungen
6.1. FLOPHICS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, FLOPHICS hierzu schriftliche Vollmacht
zu erteilen.
6.2. Soweit Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung von FLOPHICS abgeschlossen
werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, FLOPHICS
im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben,
insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises
für die Fremdleistung.
6.3. FLOPHICS ist berechtigt, die Bestellung von Fremdleistungen
erst dann durchzuführen, wenn der Auftraggeber
die anfallenden Kosten laut der Angebote der Fremdleister
vollständig an FLOPHICS vorausgezahlt hat.
Sollten dabei durch Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers
bei rechtzeitiger Rechnungsstellung durch FLOPHICS Termine
nicht eingehalten werden können (z.B. Druckunterlagenschluss,
Anzeigenschluss etc.), so hat der Auftraggeber die Konsequenzen
daraus selbst zu verantworten, insbesondere keinen Anspruch
auf Bereitstellung der Fremdleistung und keinen Schadenersatzanspruch
gegen FLOPHICS.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und
Belegmuster
7.1. Der Auftraggeber legt FLOPHICS vor Ausführung
der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2. Soll FLOPHICS die Produktionsüberwachung durchführen,
wird mit dem Auftraggeber darüber eine schriftliche
Vereinbarung abgeschlossen. Führt FLOPHICS die
Produktionsüberwachung durch, entscheidet FLOPHICS
nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt
der Auftraggeber FLOPHICS fünf einwandfreie Muster
unentgeltlich.
8. Haftung
8.1. FLOPHICS haftet nur für Schäden, die
sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt
auch für Schäden, die aus einer positiven
Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten
und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers,
die Gefahr geht in jedem Fall mit Übergabe der
Ware an den Frachtführer oder Spediteur auf den
Auftraggeber über. Der Versand erfolgt unversichert,
Transportversicherungen werden von FLOPHICS nur auf
ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers
vorgenommen.
8.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber
die Verantwortung für die Richtigkeit von Text
und Bild,
8.4. FLOPHICS haftet nicht für die wettbewerbs-
und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit
seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art
sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich
bei FLOPHICS geltend zu machen. Danach gilt das Werk
als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. lm Rahmen des Auftrags besteht für FLOPHICS
Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Produktion Änderungen, so hat er
die Mehrkosten zu tragen.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FLOPHICS
rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen
zur Verfügung stellen.
9.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, so kann FLOPHICS eine angemessene Erhöhung
der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen.
9.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung
aller FLOPHICS übergebenen Vorlagen berechtigt
ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei
sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht
frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber
FLOPHICS im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
10 . Konkurrenzausschluss
10.1. FLOPHICS akzeptiert grundsätzlich keine Regelungen
zum Konkurrenzausschluss und wird ausdrücklich
berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte
und Auftraggeber tätig zu werden.
10.2. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen
wird von FLOPHICS im Rahmen der branchenüblichen
Weise sichergestellt.
11. Zurückbehaltungsrecht
11.1. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen
hat FLOPHICS an den ihr überlassenen Unterlagen
und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
11.2. Nach Abschluss der Arbeiten und nach Ausgleich
der Ansprüche aus dem Vertrag wird FLOPHICS alle
Unterlagen herausgeben, die der Auftraggeber oder Dritte
aus Anlass der Auftragsausführung übergeben
haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen
den Parteien und für einfache Abschriften bzw.
Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts,
Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und
Zeichnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale
erhalten hat.
12. Satz- und Druckfehler
12.1. Satz- und Druckfehler werden kostenfrei berichtigt;
dagegen werden von FLOPHICS infolge Unleserlichkeit
des Manuskriptes, nicht verschuldete oder in Abweichung
von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen,
insbesondere Autorenkorrekturen, nur einmal kostenfrei
berichtigt. Weitere Korrekturen werden nach der dafür
aufgewendeten Arbeitszeit berechnet, Für die Rechtschreibung
maßgebend ist der „Duden“, letzte
Ausgabe, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.
12.2. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber
auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif
an FLOPHICS zurückzugeben. FLOPHICS
Flocker-Graphics haftet nicht für vom Auftraggeber
übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene
Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
12.3. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gelten
alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstundes
zulasten des Auftraggebers.
13. Anzuwendendes Recht
13.1. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. FLOPHICS, August 2007 |
|
|